Wir über uns
Leistungen
Service
Dellendoktor
Kontakt/Impressum
Anfahrt

Verhalten bei Unfällen

Schauen, Denken, Handeln

Diese drei Maximen sollten Ihr Handeln bestimmen.

  1. Unfallstelle sichern, damit Folgeunfälle vermieden werden: Warnblinklicht an allen beteiligten Fahrzeugen einschalten. Das Warndreieck etwa 50 bis 100 Schritte von der Unfallstelle entfernt gut sichtbar aufstellen.
  2. Polizei informieren. Sie kommt nicht bei Bagatellschäden, also Fällen mit geringem Sach- und ohne Personenschäden.
  3. Bei Personenschäden zusätzlich Rettungsleitstelle 19222 anrufen und den Unfallort so genau wie möglich mitteilen sowie die Anzahl der verletzten Personen. Bis professionelle Hilfe eintrifft, die verletzten Personen beruhigen und Erste Hilfe leisten. Daran denken, daß regelmäßig Fresh-up-Kurse für Führerscheininhaber besucht werden, um im Ernstfall Erste Hilfe leisten zu können. Verkehrsunfälle gehören nämlich zum Alltag auf Deutschlands Straßen. Solche Kurse werden zum Beispiel vom Deutschen Roten Kreuz regelmäßig durchgeführt.
  4. Unfallgeschehen dokumentieren: Fotos von den Positionen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge fertigen. Darauf achten, daß auch die Umgebung mit aufgenommen wird, weil dadurch später Experten die Unfallstelle anhand von Lichtmasten, Verkehrsschildern oder Bäumen vermessen können. Die Schäden am Fahrzeug mit möglichst großen Bildern festhalten.
  5. Alle wesentlichen Angaben über die Unfallbeteiligten, die Fahrzeuge, Art, Verlauf und Folgen des Unfalls notieren. Namen und Adresse von Unfallzeugen notieren. Keine Erklärungen zur Schuldfrage abgeben, weil damit unter Umständen der Versicherungsschutz gefährdet wird.
  6. Bei Reparaturkosten über der Bagatellgrenze die genaue Schadenhöhe durch einen Gutachter ermitteln lassen. Die Bagatellgrenze liegt je nach Region, in der sich der Unfall ereignete, zwischen € 750 und € 1500. Bei alleinigem Verschulden des Unfallverursachers muß dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen übernehmen.
  7. Einen Rechtsanwalt mit der Unfallregulierung beauftragen: Bei alleinigem Verschulden des Unfallverursachers muß dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Rechtsanwaltes als Teil des Schadens übernehmen. Die Einschaltung des Rechtsanwaltes ist sinnvoll, weil er weiß, welche Positionen der Geschädigte geltend machen kann und die Versicherungen dann auch zügiger regulieren, weil diese wissen, daß bei eindeutiger Haftungslage und zögerlicher Regulierung ein gerichtliches Verfahren mit weiteren Kosten droht.
Es berät Sie gerne: Rechtsanwalt Knorpp
Home
Werkzeuge
Oldtimer
Rechtslage
Links
Datenschutz
Logo Karosserie Fachbetrieb